Hochzeiten
Definition:Mit dem Begriff "Hochzeit" verbindet man das Ritual der Trauung zweier Menschen, mit dem Ehe oder auch die eingetragene Lebenspartnerschaft beginnt. Nach der Hochzeit (Heirat oder Trauung) folgt die Hochzeitsfeier.
Die Hochzeit beschränkt sich in vielen Kulturen nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Für Braut und Bräutigam kann die Hochzeit als Übergangritus gesehen werden.
Mit der Hochzeitsfeier verleiht ein Paar gegenüber Verwandten und Freunden unter anderem der Bedeutung ihrer Beziehung Ausdruck und zeigt zudem, dass es erwachsen geworden ist.
Zu den traditionellen Feiern gehören verschiedene Hochzeitsbräuche wie zum Beispiel der Junggesellenabschied.
Geschichte: Die formelle Trauung war früher im Mittelalter noch nicht Pflicht. Verlöbnisse wurden heimlich geschlossen, waren jedoch rechtsgültig und schwer zu handhaben. Von der katholischen Kirche wurde die Ehe nach der Reformation für die Ausübung legitimer Sexualität eingeführt. Danach wurde jede Ehe vertraglich abgeschlossen.
Von 1875 bis 2008 galt in Deutschland die Zivilehe, was bedeutete, dass nur verheiratete Paare, die standesamtlich getraut waren, in die Kirche zur Trauung durften. Auch heute noch verlangen die Kirchen im Normalfall eine Ziviltrauung.
Durch die so genannte Ferntrauung war es im Zweiten Weltkrieg möglich, für einen an der Front eingesetzten Soldaten eine Ehe zuschließen, obwohl er nicht persönlich anwesend war.
Der Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war die so genannte sozialistische Eheschließung, bei der keine kirchliche Trauung, sondern eine standesamtliche Trauung stattfand.
Es gibt vier verschiedene Arten von Trauungen:· Standesamtliche Trauung
· Kirchliche Trauung
· Kirchliche Segnung
· Freie TrauungHochzeitsjubliäen:Nach einer bestimmten Ehedauer ist es normal, dass man erneut eine Feier begeht.
so wird zum Beispiel nach
25 Jahren die
Silberhochzeit gefeiert und nach
50 Jahren die
Goldene Hochzeit.
Die Hochzeitsfeier:Sitzordnung/ Tischordnung:Im Gegensatz zu früher ist heute eine Sitzordnung, die streng nach Rangfolge geht, nicht mehr so wichtig. Das heißt, man kann heute die Sitzordnung ganz frei nach eigenen Wünschen umsetzen. Allerdings gibt es einige Grundregeln, die man berücksichtigen sollte:
· Braut + Bräutigam sitzen im Mittelpunkt der Hochzeitsgesellschaft an der Ehrentafel.
· Neben der Braut sitzen die Eltern des Bräutigams, neben dem Bräutigam seine Schwiegereltern.
· Abhängig von der Tischgröße sollten die Großeltern, die Geschwister der Brautleute ebenfalls am Tisch sitzen.
· Auch Trauzeugen gehören in die Nähe der Brautleute.
· Platzierung der Gäste: Ältere Personen sollten nicht zu nahe an der Musik oder an den Durchgängen sitzen.
· Kleinkinder sollten bei ihren Eltern sitzen.
· Sitzplätze sollten mit Sitzkarten versehen werden.
· Bei größeren Hochzeitsfeiern sollte ein Sitzplan aufgestellt werden.
Die vier bekanntesten Sitzordnungen sind: Die traditionelle Sitzordnung, bei der Brautpaar einen zentralen Ehrenplatz an der Tafel einnimmt; dann die Sitzordnung in E-Form, bei der das Brautpaar Blickkontakt zu fast allen Gästen hat. Als Drittes gibt es noch die Sitzordnung der U-Form, die eher für kleinere Hochzeitsgesellschaften geeignet ist. Als Letztes gibt es noch die Sitzordnung mit frei positionierten Tischen im Saal, bei der freie Einzeltische benutzt werden.
Tischdekoration:Man kann bei der Wahl der Tischdeko seiner Fantasie freien Lauf lassen. Wichtig ist nur, dass die Größe der Dekoration das Gespräch der Gäste nicht behindern darf, das heißt, das die Blumengestecke nur so hoch sein dürfen, dass sich jeder Gast gegenüber gut sehen kann. Das ist zum Beispiel auch der Grund, dass die meisten Gestecke eine längliche und flache Form besitzen. Die gilt auch für andere Dekorationsgegenstände. Des Weiteren sollte man auch so dekorieren, dass alles auf dem Tisch stehen bleiben kann, wenn das Essen serviert wird.
Eine Faustregel für den Umfang der Deko ist, dass in der Tafelmitte das Hauptstück steht. Dieses darf ruhig umfangreich sein. Alles muss harmonisch aufeinander abgestimmt sein.
Das Hochzeitsessen: Hochzeitsbuffet oder elegantes Hochzeitsmenü?
Es stellt sich wie bei jeder Hochzeitsfeier die Frage, ob die Köstlichkeiten serviert oder an einem Buffet angerichtet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Von einigen Brautpaaren wird das Menü als schicker und eleganter bezeichnet. Beim Buffet allerdings ist die Auswahl vielfältiger; wodurch auch Vegetarier, Kinder oder Allergiker hier mehr finden.
In den folgenden Tabellen werden die Vor- und Nachteile des Hochzeitsmenüs und Hochzeitsbuffets aufgelistet.
Hochzeitsmenü:
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Hochzeit in Herford
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Vorteil
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Nachteil
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Gäste werden bedient.
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Auswahl ist geringer für
Kinder, Vegetarier und Allergiker.
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Niemand muss sich
anstellen.
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Man kann sich keinen
Nachschlag mehr holen.
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Gespräche werden bei
Reden nicht unterbrochen.
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Mehr Aufwand für die
Küche. 50-100 Gerichte müssen gleichzeitig serviert werden.
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Gerichte werden passend
vom Küchenchef angerichtet.
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Alle bekommen ihr Essen
gleichzeitig.
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Hochzeitsbuffet:
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Vorteil
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Nachteil
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Mehr Auswahl an Speisen
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Gäste müssen sich anstellen
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Jeder Gast kann sich soviel nehmen, wie
er möchte
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Speisen sind rustikaler
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Jeder kann entscheiden, ob er erst eine
Vorspeise zu sich nimmt oder sich gleich auf den Hauptgang stürzt.
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Mehr Abwechslung
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Eine andere Möglichkeit wäre eine Mischform von beiden, bei der ein Teil der Speisen serviert wird und der andere in Buffetform angeboten wird!
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